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LLDPE 118WJ

Kurzbeschreibung:

Sabic Marke
LLDPE| Blasfolie MI=1
In China hergestellt


Produktdetails

Beschreibung

SABIC® LLDPE 118WJ ist ein lineares Buten-Polyethylenharz niedriger Dichte, das typischerweise für allgemeine Anwendungen verwendet wird. Aus diesem Harz hergestellte Folien sind robust mit guter Durchstoßfestigkeit, hoher Zugfestigkeit und guten Hottack-Eigenschaften. Das Harz enthält Gleit- und Antiblockadditive. SABIC® LLDPE 118WJ ist TNPP-frei.
Dieses Produkt ist nicht für pharmazeutische/medizinische Anwendungen bestimmt und darf nicht in solchen verwendet werden.

Typische Anwendungen

Versandsäcke, Eisbeutel, Beutel für gefrorene Lebensmittel, Stretchfolie, Lebensmittelbeutel, Einlagen, Tragetaschen, Müllbeutel, Agrarfolien, laminierte und coextrudierte Folien für Fleischverpackungen, Tiefkühlkost und andere Lebensmittelverpackungen, Schrumpffolie (zum Mischen mit LDPE). ), industrielle Verbraucherverpackungen und hochklare Folienanwendungen, wenn sie mit (10–20 %) LDPE gemischt werden.

Typische Immobilienwerte

Eigenschaften Typischer Wert Einheiten Testmethoden
POLYMER-EIGENSCHAFTEN
Schmelzflussrate (MFR)
190°C und 2,16 kg 1 g/10 Min ASTM D1238
Dichte(1) 918 kg/m³ ASTM D1505
FORMULIERUNG      
Gleitmittel - -
Antiblockmittel - -
MECHANISCHE EIGENSCHAFTEN
Dart-Schlagfestigkeit(2)
145 g/µm ASTM D1709
OPTISCHE EIGENSCHAFTEN(2)
Dunst
10 % ASTM D1003
Glanz
bei 60°
60 - ASTM D2457
FILM-EIGENSCHAFTEN(2)
Zugeigenschaften
Stress in der Pause, MD
40 MPa ASTM D882
Stress in der Pause, TD
32 MPa ASTM D882
Bruchdehnung, MD
750 % ASTM D882
Bruchdehnung, TD
800 % ASTM D882
Stress at Yield, MD
11 MPa ASTM D882
Spannung bei Streckgrenze, TD
12 MPa ASTM D882
1 % Sekantenmodul, MD
220 MPa ASTM D882
1 % Sekantenmodul, TD
260 MPa ASTM D882
Durchstoßfestigkeit
68 J/mm SABIC-Methode
Elmendorf-Reißfestigkeit
MD
165 g ASTM D1922
TD
300 g ASTM D1922
THERMISCHE EIGENSCHAFTEN
Vicat-Erweichungstemperatur
100 °C ASTM D1525
 
(1) Basisharz
(2) Die Eigenschaften wurden gemessen, indem eine 30-μm-Folie mit 2,5 BUR unter Verwendung von 100 % 118WJ hergestellt wurde.
 
 

Verarbeitungsbedingungen

Typische Verarbeitungsbedingungen für 118WJ sind: Schmelztemperatur: 195–215 °C, Aufblasverhältnis: 2,0–3,0.

Lagerung und Handhabung

Polyethylenharz sollte so gelagert werden, dass es keiner direkten Sonneneinstrahlung und/oder Hitze ausgesetzt wird. Auch der Lagerraum sollte trocken sein und möglichst nicht über 50°C herrschen. SABIC übernimmt keine Garantie für schlechte Lagerbedingungen, die zu Qualitätsverschlechterungen wie Farbveränderungen, schlechtem Geruch und unzureichender Produktleistung führen können. Es empfiehlt sich, PE-Harz innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung zu verarbeiten.

Umwelt und Recycling

Die Umweltaspekte jedes Verpackungsmaterials bringen nicht nur Abfallprobleme mit sich, sondern müssen im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Konservierung von Lebensmitteln usw. berücksichtigt werden. SABIC Europe betrachtet Polyethylen als umweltfreundliches Verpackungsmaterial. Sein geringer spezifischer Energieverbrauch und die geringen Emissionen in Luft und Wasser machen Polyethylen zur ökologischen Alternative im Vergleich zu herkömmlichen Verpackungsmaterialien. Das Recycling von Verpackungsmaterialien wird von SABIC Europe immer dann unterstützt, wenn ökologische und soziale Vorteile erzielt werden und eine soziale Infrastruktur für die selektive Sammlung und Sortierung von Verpackungen gefördert wird. Bei der „thermischen“ Verwertung von Verpackungen (also der Verbrennung mit Energierückgewinnung) gilt Polyethylen aufgrund seiner relativ einfachen Molekülstruktur und geringen Menge an Zusatzstoffen als problemloser Brennstoff.

Haftungsausschluss

Jeder Verkauf durch SABIC, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (jeweils ein „Verkäufer“) erfolgt ausschließlich zu den Standardverkaufsbedingungen des Verkäufers (auf Anfrage erhältlich), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und im Namen des Verkäufers unterzeichnet wurde. Obwohl die hierin enthaltenen Informationen in gutem Glauben bereitgestellt werden, übernimmt der VERKÄUFER KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER NICHTVERLETZUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM, NOCH ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, WEDER DIREKT ODER INDIREKT, IN BEZUG AUF DIE LEISTUNG, EIGNUNG ODER EIGNUNG FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK DIESER PRODUKTE IN JEDER ANWENDUNG. Jeder Kunde muss durch geeignete Tests und Analysen die Eignung der Verkäufermaterialien für den jeweiligen Verwendungszweck des Kunden feststellen. Keine Aussage des Verkäufers über eine mögliche Nutzung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Designs ist als Gewährung einer Lizenz im Rahmen eines Patents oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts gedacht oder sollte so ausgelegt werden.


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