Das Harz wird nach höchsten Standards hergestellt. Für bestimmte Anwendungen, wie z. B. den Kontakt mit Lebensmitteln und die direkte medizinische Verwendung, gelten jedoch besondere Anforderungen. Für spezifische Informationen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Vertreter.
Arbeiter sollten vor möglichem Haut- oder Augenkontakt mit geschmolzenem Polymer geschützt werden. Als Mindestvorkehrung zum Schutz der Augen vor mechanischen oder thermischen Verletzungen wird das Tragen einer Schutzbrille empfohlen.
Geschmolzenes Polymer kann sich während der Verarbeitung und im Offline-Betrieb zersetzen, wenn es der Luft ausgesetzt wird. Die Zersetzungsprodukte haben einen unangenehmen Geruch. In höheren Konzentrationen können sie Schleimhautreizungen verursachen. Fertigungsbereiche sollten belüftet werden, um Dämpfe und Dämpfe abzuleiten. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Emissionskontrolle und zum Schutz vor Umweltverschmutzung sind zu beachten. Bei Einhaltung der Grundsätze guter Herstellungspraxis und guter Belüftung des Arbeitsplatzes besteht bei der Verarbeitung des Harzes kein Gesundheitsrisiko.
Das Harz brennt bei übermäßiger Hitze und Sauerstoffzufuhr. Es sollte daher vor direktem Kontakt mit Flammen und/oder Zündquellen geschützt gehandhabt und gelagert werden. Beim Verbrennen erzeugt das Harz hohe Hitze und kann dichten schwarzen Rauch erzeugen. Entstehungsbrände können mit Wasser gelöscht werden, sich entwickelnde Brände sollten mit schwerem Schaum, der einen wässrigen oder polymeren Film bildet, gelöscht werden. Weitere Informationen zur Sicherheit bei Handhabung und Verarbeitung finden Sie im Sicherheitsdatenblatt.