Das Harz wird nach höchsten Standards hergestellt, für bestimmte Anwendungen wie den Endverbrauchskontakt mit Lebensmitteln und die direkte medizinische Verwendung gelten jedoch besondere Anforderungen. Für spezifische Informationen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wenden Sie sich an Ihren örtlichen Vertreter.
Arbeiter sollten vor einem möglichen Haut- oder Augenkontakt mit geschmolzenem Polymer geschützt werden. Als minimale Vorsichtsmaßnahme zur Vermeidung mechanischer oder thermischer Verletzungen der Augen wird das Tragen einer Schutzbrille empfohlen.
Geschmolzenes Polymer kann zersetzt werden, wenn es während der Verarbeitung und Offline-Vorgänge der Luft ausgesetzt wird. Die Abbauprodukte haben einen unangenehmen Geruch. In höheren Konzentrationen können sie zu Reizungen der Schleimhäute führen. Produktionsbereiche sollten belüftet sein, um Dämpfe oder Dämpfe abzuleiten. Die Rechtsvorschriften zur Emissionskontrolle und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung sind zu beachten. Wenn die Grundsätze ordnungsgemäßer Herstellungspraxis eingehalten werden und der Arbeitsplatz gut belüftet ist, besteht bei der Verarbeitung des Harzes keine Gefahr für die Gesundheit.
Das Harz brennt, wenn ihm überschüssige Wärme und Sauerstoff zugeführt werden. Es sollte vor Kontakt mit direktem Feuer und/oder Zündquellen geschützt gehandhabt und gelagert werden. Beim Verbrennen bringt das Harz große Hitze mit und kann einen dichten schwarzen Rauch erzeugen. Entstehende Brände können mit Wasser gelöscht werden, entstehende Brände sollten durch schwere Schäume gelöscht werden, die einen wässrigen oder polymeren Film bilden. Weitere Informationen zur Sicherheit bei der Handhabung und Verarbeitung entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.