Das Harz wird nach höchsten Standards hergestellt, jedoch gelten für bestimmte Anwendungen, wie z. B. den Kontakt mit Lebensmitteln und die direkte medizinische Anwendung, besondere Anforderungen. Für detaillierte Informationen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort.
Arbeiter sollten vor Haut- oder Augenkontakt mit geschmolzenem Polymer geschützt werden. Das Tragen einer Schutzbrille wird als Mindestmaßnahme empfohlen, um mechanische oder thermische Augenverletzungen zu vermeiden.
Geschmolzenes Polymer kann sich zersetzen, wenn es während der Verarbeitung oder in Offline-Prozessen mit Luft in Kontakt kommt. Die Zersetzungsprodukte haben einen unangenehmen Geruch. In höheren Konzentrationen können sie Reizungen der Schleimhäute verursachen. Die Produktionsbereiche müssen ausreichend belüftet werden, um Dämpfe abzuführen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Emissionskontrolle und Schadstoffvermeidung sind zu beachten. Werden die Grundsätze guter Herstellungspraxis eingehalten und ist der Arbeitsplatz gut belüftet, bestehen bei der Verarbeitung des Harzes keine Gesundheitsgefahren.
Das Harz ist bei Zufuhr von zu viel Hitze und Sauerstoff brennbar. Es ist daher von offenen Flammen und/oder Zündquellen fernzuhalten. Beim Verbrennen des Harzes entsteht hohe Hitze und dichter, schwarzer Rauch. Entzündete Brände lassen sich mit Wasser löschen, bereits entstandene Brände sollten mit Schaumlöschmitteln, die einen wässrigen oder polymeren Film bilden, bekämpft werden. Weitere Informationen zur sicheren Handhabung und Verarbeitung entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt.